Geschichte Rheinbreitbach







Die Geschichte Rheinbreitbachs


Die Gründungszeit von Rheinbreitbach ist unbekannt. Aufgrund von Fundstücken (heidnische Grabbeilagen) eines fränkischen Reihengrabes aus der Zeit Clodwigs, das um 1900 bei Bauarbeiten im Bereich von "Haus Elisabeth" entdeckt wurde, kann man davon ausgehen, dass sich die ersten Siedler hier vor mindestens 500 n. Chr. niedergelassen haben. 

Bei Umbauarbeiten des historischen Weinhauses Em Höttche an der Burgstraße aus dem Jahre 1604 fand man die Reststücke eines fränkischen Schwertes.

Römische Münzfunde auf den Halden und in alten Stollen des ehemaligen Kupferbergwerks am Virneberg lassen darauf schließen, dass hier um 100 n.Chr. Erze abgebaut wurden
(siehe Geschichte des Rheinbreitbacher Kupferbergbaus).


Auelgau, um 722 - um 1139


966 Rheinbreitbach wird zum ersten Mal urkundlich erwähnt: In einer Kaiserurkunde überträgt Kaiser Otto I. dem Aachener Marienstift Besitz im Auelgau u.a. zu Breitenbach (Rheinbreitbach).


Sayn, um 1139 - 1264


In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts gehörte Rheinbreitbach zur Grafschaft Sayn. Die Herren von Breitbach, deren Geschichte eng mit der Geschichte Rheinbreitbachs verbunden ist, waren damals Dienstmannen des Grafen Heinrichs III von Sayn (siehe "Herren von Breitbach").


Köln, 1264 - 1803

1264 Johann von Sponheim, Erbe Heinrichs III von Sayn, verkauft die ererbten Güter in Unkel und Rheinbreitbach an den Kölner Erzbischof Engelbert II. Seit dieser Zeit gehört Rheinbreitbach zu Kurköln. Der Landesherr war der jeweilige Kurfürst und Erzbischof von Köln.

In kurkölnischer Zeit (bis 1803) gehörte Rheinbreitbach neben Unkel und Scheuren zum Kirchspiel Unkel und damit zu dem kurkölnischen Oberamt Altwied.


Das Kirchspiel Unkel hatte als gemeinsame Verwaltung das "Unkeler Gericht", an dessen Spitze der Schultheiß stand. Dem Schultheiß zur Seite standen fünf Schöffen, zwei aus Rheinbreitbach. Schultheiß und Schöffen stammten aus den angesehenen Familien und wurden vom Landesherrn, dem Kölner Kurfürsten auf Lebenszeit ernannt. Die Interessen der Bevölkerung gegenüber der Verwaltung vertrat der Unkeler Stadtrat. Die fünf Mitglieder, zwei davon aus Rheinbreitbach, wurden von der Bevölkerung der Orte Scheuren, Unkel und Rheinbreitbach gewählt.


1583 Zerstörung Rheinbreitbachs im sog. Kölner oder Truchsessischen Krieg.


1620 Rheinbreitbach - bis dahin zur Pfarrei Unkel gehörend - wird eigenständige Pfarrei.



Nassau-Usingen, 1803 - 1815



1803 Nach Auflösung des Kölner Kurfürstentums im Rahmen der Säkularisation kommt Rheinbreitbach unter die Verwaltung von Nassau-Usingen. Die äußere Form der Verwaltung Kurkölns wird beibehalten.


Preußen, 1815 - 1945


1815 Gemäß den Vereinbarungen des Wiener Kongresses fällt das Rheinland und der größte Teil Westfalens als "Rheinprovinz" an Preußen. Rheinbreitbach gehört jetzt zu der Bürgermeisterei Unkel, an deren Spitze der Bürgermeister steht. Rheinbreitbach erhält einen eigenen Ortsgemeinderat mit einem Ortsvorsteher an der Spitze.


Seit

1849 besteht in Preußen das Drei-Klassen-Wahlrecht, das 1918 durch allgemeine, freie und geheime Wahlen abgelöst wird.

1881 Bau der Rheinbreitbacher Volksschule (heute Grundschule)


1933     Während der Zeit des Nationalsozialismus bleibt die preußische Verwaltung erhalten; der bisherige Ortsvorsteher erhält die Bezeichnung "Schulze", die nach dem Kriegsende 1945 wieder verschwindet.



Besatzungszeit, 1945 - 1949


1945  im März erobern die Amerikaner Rheinbreitbach.
Im Juli wird Rheinbreitbach durch die Amerikaner den Franzosen als Besatzungszone übergeben. 



Bundesrepublik Deutschland, Rheinland-Pfalz, ab 1949


1949 Mit Beginn der Bundesrepublik tritt an die Stelle der Bürgermeisterei das Amt und


1968 die Verbandsgemeinde Unkel, die die Stadt Unkel und die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach umfasst. An der Spitze des Amtes und der Verbandsgemeinde steht der jeweilige Amtsbürgermeister und seit 1986 der Bürgermeister der VG. Die Ortsgemeinden stellen einen eigenen Ortsbürgermeister, der bis 1989 von dem alle fünf Jahre zu wählenden Ortsgemeinderat gewählt wird.


1994 Der Ortsbürgermeister wird erstmalig durch "Urwahl" gewählt, d. h. alle wahlberechtigten Einwohner Rheinbreitbachs stimmen über den Ortsbürgermeister ab.



Literatur:

Brungs, Geschichte Rheinbreitbachs, Hg. Alfred Ermert, 1952
Voigtländer, Dorothea F., Rheinbreitbach - einst und jetzt, Hg. Heimatverein Rheinbreitbach, Bad Honnef 1974
Vollmer, Rudolf, Unkel am Rhein - Chronik einer Stadt, Unkel, 1995
Rheinbreitbacher Kirchengeschichte, Hg. Heimatverein Rheinbreitbach, Rheinbreitbacher Heimathefte 1999.





Das Villenviertel - Blick von Rheinbreitbach auf das Siebengebirge
Quelle: Heimatverein Rheinbreitbach